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Christoph U.
Bellin FOTOGRAFIE
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Wir
fotografieren [Hamburg] für Sie! |
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Mobil 0176 24 002 567 Tel.
040/ 287 95 686 |
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cb@fotograf-hamburg.de |
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Heidestrasse
70 22889 Tangstedt / Hamburg USt-IdNr.: DE177637851 |
Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf
diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2
Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von
48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zu-gegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden
ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur
der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB
dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit
[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens ¤ 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist
nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3
Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bild-material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 %
des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist
für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen
eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* ¤ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* ¤ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* ¤ 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* ¤ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* ¤ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* ¤ 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in
welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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